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Rechtsgrundlagen und wichtige Informationen

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

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Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes zum 01. März

Bis zum 07. April gelten noch die bundesweit geregelten Maßnahmen

Die Landesregierung hat am 28. Februar 2023 die Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes zum 1. März 2023 beschlossen. Zugleich treten auch die Corona-Verordnung Schule, die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen und die Corona-Erstaufnahme-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 außer Kraft.

Einzig die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung bleibt noch bis zum Ende des laufenden Schuljahres bestehen. Bis zum 07. April gelten außerdem noch bundesweite Schutzmaßnahmen.

Es entfällt:

  • die Test- und Maskenpflicht für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
  • die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • die Absonderungspflicht

Es gilt weiterhin bis voraussichtlich 07. April 2023:

  • Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist, bleibt zuhause!

Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung: Was gilt bis zum 07. April?

Informationen für Reisende

Bundesministerium für Gesundheit

Schule

Verordnungen

  • Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2022/2023Verordnung des Kultusministeriums zur Regelung der Besonderheiten bei der Leistungsfeststellung der Schulen und der Durchführung der schulischen Abschlussprüfungen im Schuljahr 2022/2023, den Versetzungsentscheidungen und Niveauzuordnungen, den Beratungen schulischer Gremien sowie der Lehrkräfteausbildung und -prüfung (Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2022/2023) Vom 5. September 2022 (in der ab 28. Januar 2023 geltenden Fassung)114 KB