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Rechtsgrundlagen und wichtige Informationen

Corona-Schutzmaßnahmen laufen aus

Keine Schutzmaßnahmen mehr ab dem 08. April 2023

Zum 7. April läuft der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen aus. Das bedeutet: Ab dem folgenden Tag, 8. April, entfällt der Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz § 28b. Damit müssen keine FFP2-Masken mehr beim Besuch einer Arztpraxis, eines Krankenhauses oder Pflegeheimes getragen werden.

Es entfällt damit auch die Rechtsgrundlage für die Länder, abhängig von der pandemischen Lage eigene Coronavirus-Schutzmaßnahmen zu beschließen.

Zudem läuft die Coronavirus-Einreise-Verordnung aus. Damit gibt es aufgrund von Corona keine Auflagen mehr für Reisende.

Einzig noch bis Ende des Schuljahres 2023 gültige Verordnung des Landes ist die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2022/2023.

Prüfungsverordnung

Gültig bis Ende des Schuljahres 2023

  • Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2022/2023114 KBVerordnung des Kultusministeriums zur Regelung der Besonderheiten bei der Leistungsfeststellung der Schulen und der Durchführung der schulischen Abschlussprüfungen im Schuljahr 2022/2023, den Versetzungsentscheidungen und Niveauzuordnungen, den Beratungen schulischer Gremien sowie der Lehrkräfteausbildung und -prüfung (Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2022/2023) Vom 5. September 2022 (in der ab 28. Januar 2023 geltenden Fassung)