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Aktuelle Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Covid-Kennwerte | Inzidenzen | Aktuelle Meldungen | Kennzahlen der kommunalen Statistikstelle

Corona-Schutzmaßnahmen laufen aus

Keine Schutzmaßnahmen mehr ab dem 08. April 2023

Zum 7. April läuft der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen aus. Das bedeutet: Ab dem folgenden Tag, 8. April, entfällt der Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz § 28b. Damit müssen keine FFP2-Masken mehr beim Besuch einer Arztpraxis, eines Krankenhauses oder Pflegeheimes getragen werden.

Es entfällt damit auch die Rechtsgrundlage für die Länder, abhängig von der pandemischen Lage eigene Coronavirus-Schutzmaßnahmen zu beschließen.

Zudem läuft die Coronavirus-Einreise-Verordnung aus. Damit gibt es aufgrund von Corona keine Auflagen mehr für Reisende.

Einzig noch bis Ende des Schuljahres 2023 gültige Verordnung des Landes ist die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung 2022/2023.

Einstellung der Corona-Berichterstattung

Die Veröffentlichung der Coronavirus-Fallzahlen wurde von Freitag, den 14. Juli 2023, an eingestellt. Die Fallzahlen für Baden-Württemberg werden weiterhin über den ARE-Bericht des Landesgesundheitsamtes, der alle zwei Wochen veröffentlicht wird, berichtet.

Die Daten und Auswertungen bis einschließlich 13.07.2023 können weiterhin auf dieser Seite eingesehen werden.

Die wichtigsten Kennzahlen in Grafiken und Texten der Statistikstelle

Hinweise zur Datengrundlage

Bei den Daten handelt es sich um Daten des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg sowie des Landesgesundheitsamts. Sie werden durch die Kommunale Statistikstelle der Stadt Pforzheim mit unseren Kollegen der Statistikstelle der Stadt Freiburg aufbereitet, ausgewertet und laufend aktualisiert.

Hinweise zur Datenquelle: Die hier angegebenen Zahlen beruhen auf vom Landesgesundheitsamt herausgegebenen Daten, die auch an das Robert Koch-Institut übermittelt werden. Es ergeben sich hierbei zumeist unterschiedliche Angaben zur 7-Tage-Inzidenz zwischen diesen beiden Datenquellen. Die Abweichungen sind folgendermaßen zu erklären:

Der Datenabzug von den regionalen Gesundheitsämtern erfolgt beim Landesgesundheitsamt immer um etwa 16 Uhr, beim RKI später um etwa 0 Uhr (teilwiese auch später). Diese Daten werden anschließend durch das RKI zumeist um 3:00 Uhr aktualisiert und tragen daher den Zeitstempel des Folgetages, die Daten des LGA werden noch am gleichen Tag veröffentlicht. Für alle Regelungen bezüglich der „Bundes-Notbremse“ ist der Datenstand des RKI maßgeblich.

Zusätzlich kann es zu einem Melde- und Übermittlungsverzug kommen, etwa wenn den regionalen Gesundheitsämtern nach 16 Uhr neue Fälle gemeldet werden und diese ins System eingegeben werden. Der Datenabzug des RKI würde diese Änderungen bereits berücksichtigen. Bei der Übermittlung der Fälle und bei Korrekturen kann es also zu einem Melde- und Übermittlungsverzug von einigen Tagen kommen.

Zusätzlich herrscht im Meldewesen das "Hauptwohnsitz-Prinzip". "Fälle werden für den Kreis gemeldet, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben, egal wo sie sich infiziert haben. Wenn ein Kreis außerhalb Baden-Württembergs für einen Meldekreis in Baden-Württemberg Fälle übermittelt, dann zählt das RKI solche Fälle für den Meldekreis, obwohl weder der Meldekreis, noch das LGA diese in der Datensammlung hat."

Quelle: FAQ zum Lagebericht des LGA

Ab dem 23.12.2022 wird das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die täglichen Lageberichte einstellen und zu einer wöchentlichen Berichterstattung übergehen. Die Stadt Pforzheim orientiert sich am Vorgehen des Landesgesundheitsamtes und wird zukünftig hier die wöchentlichen Kennwerte und Inzidenzen veröffentlichen.

  

Aktuelle 7-Tage-Inzidenz

Die 7-Tage-Inzidenz bezeichnet die Zahl der Neuinfektionen innerhalb der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner. 

Bitte beachten Sie, dass es bei den Daten des RKI im Gegensatz zum LGA zu einem Zeitverzug von einem Tag kommt. Für alle Regelungen bezüglich der „Bundes-Notbremse“ ist der Datenstand des RKI maßgeblich. Die in diesen Auswertungen genutzten Daten entstammen dem LGA Baden-Württemberg.

Datenquelle: Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg.

 

Neu gemeldete Fälle

Bestätigte Neuinfektionen der COVID-19-Erkrankung nach Tagen und Wochen.

Datenquelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

Aktive Fälle

Bei den aktiven Fällen handelt es sich um Personen, deren COVID-19-Infektion in den letzten 14 Tagen gemeldet wurden. Unabhängig vom Krankheitsverlauf ändert sich 14 Tage nach Meldung der Status der aktiven Fälle in "genesen" oder "gestorben".

Datenquelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

Gesamtübersicht im Zeitverlauf

Hier finden Sie einen Überblick über die Entwicklung des Epidemiegeschehens. Berichtet wird die Gesamtzahl an Personen, die sich seit Beginn der Epidemie mit dem COVID-19-Virus infiziert haben (kumulierte Fälle), die Zahl der Todesfälle durch COVID-19 (kumulierte Todesfälle), die Zahl der aktuell Infizierten (aktive Fälle) sowie die Zahl der Genesenen.

Datenquelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

Kumulierte Fälle

Hierbei handelt es sich um die Summe aller diagnostizierten Fälle der Lungenerkrankung COVID-19, unabhängig davon, wann die Infektion mit dem Virus stattfand und ob die Personen sich von der Erkrankung erholen konnten. Die Entwicklung der kumulierten Fälle steht in einem direkten Zusammenhang mit dem Verlauf der Pandemie.

Datenquelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

Verdopplungszeit

Die Verdopplungszeit ist die Zeit, in der die Zahl der bislang bestätigten kumulierten Fälle auf das Doppelte ansteigen würde. Sie ist ein Maß für die Geschwindigkeit, mit der sich das Coronavirus ausbreitet – je höher der Wert, desto langsamer breitet sich das Virus aus. Berechnet wurde die Verdopplungszeit auf Grundlage des Anstiegs innerhalb der letzten sieben Tage.

Ein Beispiel: Bei 100 Infizierten und einer Verdopplungszeit von einer Woche, wären es in der nächsten Woche 200 Infizierte. In der Folgewoche läge die Fallzahl bei 400, in der dritten Woche bei 800 und nach einem Monat bei 1.600 Infizierten. Liegt die Verdopplungszeit bspw. bei nur 2 Tagen, schreitet die Ausbreitung viel schneller voran: Nach nur 8 Tagen wären bereits die 1.600 Fälle erreicht.

Datenquelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

Todesfälle, Mortalitäts- und Letalitätsrate

Hierbei handelt es sich um Personen, welche infolge einer Infektion mit COVID-19 verstorben sind. Dazu gehören erstens Menschen, die direkt an der Erkrankung gestorben sind ("gestorben an") und zweitens Patienten mit Grundkrankheiten, die mit COVID-19 infiziert waren und bei denen sich nicht klar nachweisen lässt, was letzten Endes die Todesursache war ("gestorben mit").

Als Mortalität wird der Anteil der Gestorbenen an der Bevölkerung bezeichnet.

Die Letalitätsräte gibt an wie hoch der Anteil der Personen ist, die in Zusammenhang mit COVID 19 gestorben sind, an allen Infizierten.

Datenquelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

Belegungssituation intensivmedizinischer Bereiche

Täglich erfasst das DIVI-Intensivregister die freien und belegten Behandlungskapazitäten in der Intensivmedizin von etwa 1.300 Akut-Krankenhäusern in Deutschland. Im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie werden zudem auch aktuelle Fallzahlen intensivmedizinisch behandelter COVID-19 PatientInnen aufgezeichnet.

Datenquelle: DIVI-Intensivregister